Schulärztin
Dr.in Szmidt-Srndic Anna
Tag | Ordinationszeiten |
Dienstag | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Befreiungen in Bewegung und Sport und in anderen Unterrichtsfächern
Befreiung bis 2 Wochen erfolgt mittels schriftlicher Entschuldigung durch die Eltern. Eine Befreiung durch die Schulärztin ist in dem Fall nicht erforderlich.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht. Im Einzelfall kann die unterrichtende Lehrperson von der Teilnahme am Unterricht befreien. In der Unterstufe ist daraufhin eine Abmeldung im Sekretariat erforderlich.
Befreiung länger als 2 Wochen:
Die Befreiung erfolgt durch die Schulärztin vor der ersten versäumten Unterrichtsstunde oder zumindest so bald wie möglich.
Wenn Befunde nach einer ärztlichen Behandlung vorhanden sind, müssen diese zur Schulärztin mitgenommen werden.
Befreite Schüler/innen haben keine Anwesenheitspflicht. Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.
Eine Rückwirkende Befreiung vom Turnunterricht nach der Genesung ist nicht möglich.
Wenn vereinzelte, aber nicht alle sportlichen Aktivitäten möglich sind, kann von der Schulärztin anstelle einer Befreiung eine Schonung verordnet werden (z.B. wenn die Schülerin / der Schüler nach einer Verletzung zwar noch nicht turnen, aber bereits schwimmen darf oder wenn einzelne Aktivitäten trotz Verletzung gut möglich sind).