Hausordnung
Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 20.11.2023
Als Schulgemeinschaft wollen wir in einem harmonischen Klima zusammenleben. Gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit und sorgsamer Umgang mit den Einrichtungen der Schule sind für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft wichtig.
Im Besonderen gelten folgende Regelungen:
1) Als Unterrichtszeiten werden festgelegt:
1. E.: 07.50 – 08.40
2. E.: 08.45 – 09.35
3. E.: 09.40 – 10.30
4. E.: 10.45 – 11.35
5. E.: 11.40 – 12.30
6. E.: 12.35 – 13.25
7. E.: 13.30 – 14.20
8. E.: 14.20 – 15.10
9. E.: 15.10 – 16.00
10. E.: 16.00 – 16.50
11. E.: 16.50 – 17.40
12. E.: 17.40 – 18.30
2) Pünktlichkeit
- Für alle besteht die Verpflichtung, so rechtzeitig zur Schule zu kommen, dass der Unterricht ohne jede Verzögerung beginnen kann. Ausnahmen für Fahrschüler/innen können schriftlich von der Direktion genehmigt werden.
- Am Ende jeder Pause haben sich alle pünktlich in ihren Klassen einzufinden. Zur Pünktlichkeit gehört auch, dass bei einem Ortswechsel alle benötigten Materialien gleich mitgenommen werden. Ein nachträgliches Holen stört den Unterricht anderer Klassen und ist daher zu vermeiden.
- Es ist nur während der Pausen bzw. in Freistunden erlaubt, am Buffet einzukaufen.
- Wenn zehn Minuten nach Beginn einer Stunde noch keine Lehrperson in der Klasse ist, so muss dies im Sekretariat oder in der Administration gemeldet werden.
- Alle Schüler/innen haben sich rechtzeitig über eventuelle Veränderungen des Stundenplanes zu informieren. Der jeweils aktuelle und gültige Supplierplan befindet sich in der Pausenhalle im 1. Stock.
3) Fernbleiben vom Unterricht
- Im Falle einer Erkrankung oder eines anderen gerechtfertigten Grundes muss die Schule vor Beginn des Unterrichts verständigt werden. Wenn die Schülerin / der Schüler den Unterricht wieder besucht, ist die Entschuldigung unaufgefordert innerhalb einer Woche vorzulegen, sonst gelten die Stunden als nicht entschuldigt.
- Arztbesuche und Behördenwege sind in der unterrichtsfreien Zeit zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist rechtzeitig eine Freistellung beim Klassenvorstand zu beantragen.
- Freistellungen aus anderen Gründen können bis zu einem Unterrichtstag vom Klassenvorstand, ansonsten bis zu einer Woche von der Direktion genehmigt werden. Das Ansuchen ist rechtzeitig einzubringen und muss wichtige Gründe gemäß § 45 SchUG enthalten.
4) Garderobe
- Die Schüler/innen haben das Schulgebäude durch die Zentralgarderobe zu betreten und zu verlassen.
- Aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit besteht die Verpflichtung, im Haus geeignete Hausschuhe zu tragen. Für Sport- und Sonderunterrichtsräume können eigene Regelungen festgelegt werden. Der Zeitraum 1. Mai bis 30. Oktober stellt jedoch eine Ausnahme dar. Während dieser Zeit ist es den Schülerinnen und Schülern gestattet, Straßenschuhe ohne festes Profil zu tragen, sofern kein Schlechtwetter herrscht (Rot-/Grün-Regelung in der Garderobe).
5) Sicherheit
- Die Stiegen und Gänge sind für den Durchgang freizuhalten.
- Für das Verhalten im Brandfall gilt die in jedem Unterrichtsraum angeschlagene Brandschutzordnung.
- Um Diebstähle zu verhindern, dürfen größere Geldsummen, teure Geräte bzw. wertvoller Schmuck nicht in die Schule mitgenommen werden. Keinesfalls dürfen Wertgegenstände und Geldbeträge im Bankfach oder in der Schultasche liegengelassen werden. Während des Unterrichts in Bewegung und Sport müssen Wertsachen bei der Lehrperson deponiert werden.
- Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit zu gefährden, dürfen keinesfalls in die Schule mitgebracht werden (z. B. Messer, Feuerwerkskörper, Spielzeugwaffen, …)
- Ballspiele sind in den Gängen und Klassen untersagt.
- Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
- Besondere Vorkommnisse, welche die Sicherheit gefährden können, müssen sofort einer Lehrperson,
dem Hauspersonal oder im Sekretariat gemeldet werden. - Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude nur mit Genehmigung der Direktion gestattet.
6) Ordnung und Sauberkeit
- Jede und jeder ist für Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich.
- Zum Schutz der Umwelt ist der Müll getrennt in den dafür bereitgestellten und gekennzeichneten Behältern zu entsorgen.
- Die gekennzeichneten „Kaffeezonen“ sind strikt einzuhalten, das gilt auch für „Coffee to go“.
- Wasserkocher, Tee- oder Kaffeemaschinen dürfen in Unterrichtsräumen oder Gängen nicht aufgestellt werden.
- Während der Unterrichtsstunden ist Essen nicht gestattet (Ausnahme: mehrstündige schriftliche Arbeiten).
- Am Ende des Unterrichts im jeweiligen Unterrichtsraum (ausgenommen in Sonderunterrichtsräumen) sind die Sessel auf die Tische zu stellen, die Tafel zu löschen und die Fenster zu schließen.
- Kosten für Beschädigungen müssen von den Verursachern getragen werden.
- Poster dürfen in den Klassen nur nach Absprache mit dem Klassenvorstand aufgehängt werden. Mechanische Befestigungen (Haken, Nägel, Dübel etc.) dürfen nur vom Personal angebracht werden.
- Das Anbringen oder Verteilen von Werbemitteln am Schulgelände bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Direktion.
7)Rauchen
- Aufgrund des Tabakgesetzes ist Rauchen im gesamten Schulhaus und auf der gesamten Schulliegenschaft verboten.
- Der Gebrauch von tragbaren E-Shishas, E-Zigaretten und Produkten, die Rauchwaren ähnlich sehen, ist ebenfalls auf der gesamten Schulliegenschaft verboten. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen.
8)Um den Schutz der Privatsphäre für alle Beteiligten zu gewährleisten, sind Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen im Schulbereich nicht gestattet. Ausgenommen sind Aufnahmen im Rahmen des Unterrichts, zur Dokumentation von Projekten oder mit Zustimmung einer Lehrperson. Schülerinnen und Schülern der Oberstufe sind Aufnahmen mit ausdrücklicher Zustimmung der aufgenommenen Personen gestattet
9)Die Benützung elektronischer Geräte wie Handys und Tablets ist während der Unterrichtszeit nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft erlaubt. Darüber hinaus ist die Benützung dieser Geräte von 7.35 Uhr bis Unterrichtsende in den Pausen verboten. Die Handys (der Schüler*innen der Unterstufe) sind in dieser Zeit im Kasten der Klasse zu verwahren, dieser ist versperrt. Die Schüler*innen erhalten ihre Handys am Ende des Unterrichts zurück. In der Mittagspause ist allen die Benützung des Handys erlaubt. Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufenklassen ist es gestattet, die Handys in den Klassenräumen während der Pausen zu benutzen. Lehrkräfte weisen auf etwaige Verstöße hin. Bei Nichteinhaltung werden die Handys eingezogen und können am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts in der Direktion / im Sekretariat abgeholt werden. Wiederholte Verstöße führen zu einem Elterngespräch und können die Verhaltensnote beeinflussen.
10)Verlassen des Schulgebäudes
- Das Schulgebäude darf nur nach Ende des Unterrichts und in den Mittagspausen verlassen werden.
- Das vorzeitige Verlassen des Unterrichts ist nur in dringenden Fällen gestattet. Die Schüler/innen sind verpflichtet, sich bei einer Lehrperson abzumelden. Diese vermerkt die Abmeldung im Klassenbuch. Zusätzlich ist in der Unterstufe eine Abmeldung im Sekretariat erforderlich, damit mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufgenommen werden kann. Entschuldigungen bzw. Bestätigungen (der Eltern, des Arztes, der Behörde etc.) müssen vorgelegt werden.
Direktorin Mag.a Wilbirg Binder
Linz, 21. November 2023